
Sicher und gut betreut
Meine Leistungen – Informationen zum Angebot in Stichpunkten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vivere Seniorenbegleitung Sandra Scholz
- Vertragspartner
Vertragspartner sind die Sandra Scholz Vivere Seniorenbegleitung (im Folgenden „Vivere“ genannt), Am Anger 34, 47877 Willich und der Auftraggeber. Auftraggeber kann der Empfänger der Dienstleistung selbst sein, aber auch dessen Angehörige, gesetzliche Vertreter oder sonstige Bezugspersonen.
- Vertragsgegenstand/ Zustandekommen / Leistungsumfang
2.1 Der Vertragsgegenstand ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Begleitung und Betreuung des Auftraggebers bzw. des Leistungsempfängers im alltäglichen Leben durch Vivere. Tätigkeitsschwerpunkte von Vivere sind Leistungen ohne direkte Einbeziehung des Kunden (z.B. Besorgungen, Kurierfahrten, Verwaltungsaufgaben, Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern) und Leistungen mit direktem Kundenkontakt (z.B. Begleitungen, Beschäftigung im Alltag und der Freizeit, Hilfe bei Behördenangelegenheiten, Planung und Organisation von Festlichkeiten, gemeinsame Wahrnehmung von Terminen und Besuchen).
2.2 Die konkret zu erbringende Leistung von Vivere und der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag und den einzelnen Aufträgen des Auftraggebers und/oder des Leistungsempfängers. Dieser verweist auf diese AGB, die durch beidseitige Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrages einbezogen werden.
2.3 Vivere führt im Rahmen der Beauftragung keine Pflegedienstleistungen oder medizinischen (Pflege-)Dienstleistungen aus. Insbesondere erfolgt keine Verabreichung von Medikamenten durch Vivere. Ferner wird kein gewerblicher Personentransport angeboten.
2.4. Vivere erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Im Falle eines Notfalls während der Leistungserbringung wird Vivere den allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen, Ruf von Rettungskräften) nachkommen. Darüberhinausgehende pflegerische oder medizinische Maßnahmen wird Vivere nicht vornehmen.
2.5 Sofern der Auftraggeber nicht Empfänger der Dienstleistung ist, kann der Auftraggeber auf Wunsch über die Ergebnisse/den Ablauf der Zusammenarbeit mit dem Leistungsempfänger informiert werden.
2.6 Die Leistungen von Vivere beinhalten keinen Notdienst oder eine sonstige dauerhafte Erreichbarkeit.
- Leistungserbringung
3.1 Vivere ist berechtigt, für die Erbringung der Leistung Dritte zu beauftragen. Vivere wird dies dem Auftraggeber vor Beauftragung des Dritten anzeigen.
3.2. Die Leistungen von Vivere gelten als erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erbringung Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
3.3 Bei der Durchführung der Tätigkeit ist Vivere etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Vivere wird jedoch bei der Terminierung und Zeiteinteilung die Interessen des Leistungsempfängers berücksichtigen.
- Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung |
Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Sandra Scholz Vivere Seniorenbegleitung Am Anger 34 47877 Willich Telefonnummer: 0179-4060330 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. |
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück) An Sandra Scholz Vivere Seniorenbegleitung, Am Anger 34, 47877 Willich E-Mail: s.scholz@vivere-willich.de , Telefon 0179-4060330) Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistungen (*)/ — Bestellt am (*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) __Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum (*) Unzutreffendes streichen |
- Vergütung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
5.1 Die geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem diesen AGB zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag.
5.2 Beanstandungen gegen die Höhe einer Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich an Vivere zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Vivere wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.3 Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines etwaigen Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
- Haftung
6.1 Die Parteien haften einander in folgendem Umfang auf Schadensersatz für
- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die jeweilige Partei die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer Partei beruhen,
- Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.2 Liegen die unter 6.1 genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet Vivere – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird. In diesen Fällen ist die Haftung von Vivere auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Als Kardinalpflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer zugesicherten Eigenschaft der von Vivere zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Vivere.
6.4 Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber, aus von ihm zu vertretenen Umständen, nicht wahrgenommen und dabei nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt, erhebt Vivere eine Schadenspauschale in Höhe der jeweils für eine Stunde vereinbarten Nettovergütung. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Der Auftraggeber kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder geringer als die Pauschale ausfällt. Vivere bleibt die Geltendmachung und der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.
6.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die Vivere ggf. aufzukommen hat, Vivere unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Datenschutz und Geheimhaltung
7.1 Vivere verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des Leistungsempfängers ausschließlich im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlamentes und Rates vom 7. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Durchführung des Vertrages verarbeitet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Leistungsempfänger die notwendigen Informationen von Vivere gemäß Art. 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an Vivere an den Leistungsempfänger zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen von Vivere sind den AGB als „Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Vertragspartnern“ beigefügt.
7.2 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen, Daten, Geschäftsbücher, Geschäftsbriefe, vertraulich zu behandeln. Den Vertragsparteien ist es untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
- Sonstige Bedingungen
8.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Vivere und dem Auftraggeber gilt in Ergänzung zu diesen AGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2. Sollten einzelne Regelungen des Vertrags einschließlich dieser der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Ersatzweise für die jeweils unwirksame Regelung gilt eine solche rechtlich wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und die die Vertragspartner nach dem Zweck des Vertrages und dieser AGB einbezogen hätten, wenn die Unwirksamkeit der jeweiligen Regelung erkannt worden wäre. Eine Regelungslücke ist entsprechend diesem Maßstab zu schließen.

Hinweis: Die Tätigkeiten sind weder rechtlicher, pflegerischer oder medizinischer Art.